Rechtsanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht und Ausländerrecht

Die Kanzlei Scheibler aus Ismaning unterstützt Sie in sämtlichen Bereichen des Verwaltungsrechts – also immer dann, wenn sich Staat und Bürger gegenüberstehen. Wir vertreten dabei sowohl Privatpersonen als auch Selbständige, Freiberufler, Startups und Verbände im Verwaltungsverfahren gegenüber der Behörde als auch bei Anträgen und Klagen vor allen deutschen Verwaltungsgerichten.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt im Ausländer- und Migrationsrecht: Hier beraten wir Privatpersonen zu Visa und Aufenthaltstiteln sowie mittelständische inländische und ausländische Unternehmen zu Fragen rund um die europäische Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Deutschland.

Rechtsrat auch zu CORONA-Zeiten.

Wir sind weiterhin digital für Sie da: Auch während der aktuellen Corona-Krise stehen wir an Ihrer Seite. In Notfällen können Sie uns zudem persönlich in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Ismaning besuchen. Bitte vereinbaren Sie hierzu aber unbedingt zuvor einen Termin. 

Aktuelles aus dem Verwaltungs- und Ausländerrecht

Lesen Sie weitere interessante Themen und Neuigkeiten aus unseren Rechtsgebieten im Kanzlei-Blog.

Unsere Tätigkeitsgebiete im Verwaltungsrecht

Baurecht

Ob der Bau eines Einfamilienhauses, die Errichtung einer Photovoltaikanlage oder die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen: Das öffentliche Baurecht ist für Bauherren stets eine Herausforderung.

Wir beraten Sie umfassend im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht und berücksichtigen dabei auch baurechtliche Nebengebiete wie etwa das Denkmalschutzrecht – von der Beantragung der Baugenehmigung bis zur Verpflichtungsklage gegen einen Ablehnungsbescheid.

Auch Nachbarn vertreten wir, wenn sie durch eine erteilte Baugenehmigung in ihren Rechten verletzt werden. Verbände und Bürgerinitiativen nutzen außerdem unsere Expertise, um Einwände gegen Bebauungspläne einzubringen und diese durch eine Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.

Agrarrecht

Als Landwirt werden Sie heute mit einer Vielzahl an öffentlich-rechtlichen Vorschriften konfrontiert – sei es beim Einsatz von Düngemitteln, der Viehzucht und den damit verbundenen Fragen des Baurechts, Lebensmittelrechts, Bodenrechts oder Tierschutzrechts.

Wir vertreten Sie hierbei in allen Genehmigungsverfahren vor den zuständigen Behörden. Dabei streben wir eine schnelle und einvernehmliche Lösung an, damit Sie Ihren Betrieb ohne Einschränkungen weiterführen können. Selbstverständlich klagen wir Ihre Rechte auch vor allen bayerischen Verwaltungsgerichten ein.

Daneben unterstützen wir Sie bei Auseinandersetzungen mit Ihren Lieferanten, Kunden und anderen Geschäftspartnern. Wir sind daher ebenfalls Ihr Ansprechpartner für Agrarrecht in Ismaning, wenn Sie etwa Mängelansprüche nach dem Kauf einer Landmaschine geltend machen möchten.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht beraten wir Sie beim Einspruch gegen Bußgelder wegen der Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit oder anderen Verkehrsverstößen.

Hierbei prüfen wir ebenfalls, ob die entsprechenden Messstationen und Radarfallen richtig betrieben werden. Um Sie optimal vertreten zu können, fordern wir deshalb auch regelmäßig die technische Dokumentation von den Behörden an.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Rechtsanwaltskanzlei ist die Beratung bei drohendem Führerscheinentzug – insbesondere wegen des Konsums von Alkohol, Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln. Da die Führerscheinbehörde hier meist erst nach Abschluss eines Strafverfahrens tätig wird, arbeiten wir eng mit erfahrenen Fachanwälten für Strafrecht zusammen.

Gewerbe- und Handwerksrecht

Wer sich etwa mit einer Gaststätte, einem Dienstleistungsunternehmen oder einem Laden selbständig macht, kommt bereits bei der Anmeldung unweigerlich mit dem Gewerberecht in Kontakt. Während die Ausübung eines Gewerbes grundgesetzlich garantiert und nicht erlaubnispflichtig ist, können Verstöße im schlimmsten Fall schnell zu einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit führen.

Für die Rechtmäßigkeit eines Untersagungsbescheids kommt es dabei insbesondere darauf an, ob sich die Unzuverlässigkeit gerade auf das ausgeübte Gewerbe bezieht und tatsächlich zum Schutze der Allgemeinheit notwenig ist.

Im Handwerksrecht bieten wir Ihnen außerdem Rechtsbeistand bei Fragen der Meisterpflicht, der Anerkennung ausländischer Abschlüsse oder beim Streit um Pflichtmitgliedschaften in der Handwerkskammer.

Natur- und Umweltrecht

Zum Natur- und Umweltrecht zählt neben dem Immissionsschutz-, Naturschutz- und Bodenschutzrecht ebenfalls das Wasserrecht sowie das Abfallrecht. In der Öffentlichkeit ist das Luftreinhaltungsrecht stark präsent, das nicht nur Dieselfahrer, sondern auch viele Unternehmen und Landwirte in Ismaning und dem Landkreis München betrifft.

Rechtsanwalt Scheibler berät im Umweltrecht ebenfalls Bürgerinitiativen, Verbände oder Nachbarn, die etwa durch zu hohen Lärm oder zu starke Immissionen beeinträchtig oder belästigt werden. Eine Kooperation mit Sachverständigen ist für uns dabei selbstverständlich.

Durch das neue Klimaschutzgesetz werden zudem die Verwaltungen angewiesen, jede einzelne Maßnahme auf Klimaschädlichkeit zu überprüfen. Hierdurch können sich ganz neue rechtliche Ansatzpunkte bei der Bewertung von Verwaltungsakten ergeben.

Abgabenrecht

Durch Satzungen und Verordnungen erheben bayerische Gemeinden und andere Kommunen heute eine Vielzahl an unterschiedlichen Gebühren und Beiträgen. Nicht immer geschieht dies rechtmäßig.

Ihr Ismaninger Rechtsanwalt überprüft gerne den entsprechenden Verwaltungsakt sowie die jeweilige Rechtsgrundlage auf etwaige Rechtsfehler – egal, ob es sich dabei um Erschließungsbeiträge, den ergangenen Abwasserbescheid Ihrer Gemeinde oder eines kommunalen Zweckverbands oder die Abfallgebühren handelt.

Im Abgabenrecht vertreten wir Sie sowohl bereits im vorgelagerten Widerspruchsverfahren als auch bei Klagen gegen den Gebührenbescheid. 

Nutzen Sie unsere gratis Erstberatung für eine erste Einschätzung.

Beamtenrecht

Wir unterstützen Sie in sämtlichen beamtenrechtlichen Angelegenheiten und Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten.

Wir beraten Sie insbesondere zu Versetzung, Abordnung und Beförderung sowie andere Ihre Laufbahn betreffende Themen. Dabei überprüfen wir auch Beurteilungen Ihres Dienstherren auf Rechtsfehler und lassen diese durch eine Klage vor den Bayerischen Vewaltungsgerichten berichtigen.

In den vergangenen Jahren haben sich durch eine geänderte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neue Möglichkeiten für Konkurrentenklagen eröffnet. Hierbei ist es besonders wichtig, bereits in einem frühen Stadium anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Neben Beamten berät die Kanzlei Scheibler außerdem ebenfalls Soldaten und Angestellte des Öffentlichen Dienstes.

Schulrecht

Als Kanzlei für Verwaltungsrecht beraten wir Sie zu allen Fragen des Schulrechts in Bayern.

Dabei unterstützen wir Sie etwa bei der Stellung eines Gastschulantrags, wenn Ihr Kind sonst beim Besuch der Sprengelgrundschule in der unterrichtsfreien Zeit nicht ausreichend betreut werden kann. Zudem beraten wir Sie ebenfalls hinsichtlich eines Übertritts an eine weiterführende Schule sowie hinsichtlich der Zulassung zum Abitur.

Weiterhin sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner im bayerischen Schulrecht im Falle von Verweis, Versetzung, drohendem Schulausschluss und anderen schulischen Ordnungsmaßnahmen.

Natürlich vertreten wir Sie ebenfalls im Widerspruchsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten bei der Anfechtung von Zeugnisnoten sowie bei Fragen rund um die Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe.

Ihr Rechtsanwalt berät Sie im Verwaltungsrecht ebenfalls in weiteren verwaltungsrechtlichen Bereichen wie dem Polizeirecht, dem Versammlungsrecht oder dem Amtshaftungsrecht. Bei Bedarf versuchen wir zunächst, im Gespräch mit Landratsamt, Gemeinde, Kommune und Behörde eine für Sie schnelle und vorteilhafte Lösung zu finden, scheuen allerdings auch nicht den gerichtlichen Konflikt.

Wir sind für sie da. Digital und analog.

Schnelle Reaktionszeiten und eine umgehende Terminvergabe sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Sie erreichen uns deshalb montags bis freitags zwischen 8 und 20 Uhr telefonisch unter 089 – 904 22 390. Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

Unsere Tätigkeitsgebiete im Ausländerrecht

Migrationsrecht

Das Migrationsrecht gehört zu den komplexesten Materien des öffentlichen Rechts in Deutschland. Studenten, Auszubildende, Arbeitnehmer und Unternehmen scheitern regelmäßig an Visafragen oder der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie hier arbeiten oder Drittstaatsangehörige einstellen möchten.

Wir prüfen ebenfalls die Möglichkeiten, wie Sie eine Niederlassungserlaubnis oder einen anderen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland für sich selbst, Ihre Angehörigen oder Ihre Mitarbeiter erhalten.

Ganz wichtig: Bei einem Ablehnungsbescheid bleibt im Ausländerrecht oft nicht viel Zeit und Sie sollten sofort unseren Rechtsanwalt kontaktieren.

Niederlassungsfreiheit

Unternehmen in Deutschland profitieren von der europäischen Niederlassungsfreiheit und können Arbeitnehmer aus EU-Staaten beschäftigen. Der Teufel steckt aber auch hier im Detail, sodass Sie sich von Beginn an anwaltlich beraten lassen sollten.

Die Niederlassungsfreiheit spielt ebenfalls immer dann eine Rolle, wenn Sie sich als Staatsangehöriger eines EU-Landes in Deutschland selbständig machen oder ein Unternehmen gründen möchten. Gerade ausländische Handwerker kämpfen hier oft mit der Bürokratie.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail und wir besprechen Ihre Möglichkeiten.

Fachkräfteeinwanderung

Die deutsche Bundesregierung hat mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz neue Möglichkeiten für die Immigration von Arbeitnehmern nach Deutschland geschaffen. Die Arbeitsmigration für Menschen aus Nicht-EU-Staaten wird hierdurch vereinfacht.

So entfällt künftig etwa für viele Berufe die Vorrangprüfung durch die Agentur für Arbeit. Auch können Sie jetzt für bis zu sechs Monate nach Deutschland zur konkreten Arbeitssuche einreisen, wobei auch Probebeschäftigungen möglich sind.

Als Kanzlei für Ausländerrecht vertreten wir Privatpersonen und Unternehmen im Hinblick auf alle Fragen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.

Das Ausländer- und Migrationsrecht ändert sich aktuell besonders schnell. Nicht selten zeigt sich dabei, dass der Gesetzgeber neue rechtliche Möglichkeiten zuerst im Ausländerrecht „testet“, bevor er diese dann ebenfalls auf anderen Gebieten des Verwaltungsrechts einführt. Wir haben geplante Änderungen im Blick und beraten Ihr Unternehmen umfassend bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte.

KOMPETENTE BERATUNG AUS EINER HAND.

Durch unsere Vernetzung mit Kollegen im Steuerrecht, Zivilrecht und Strafrecht können wir auch rechtsgebietsübergreifende Angelegenheiten für Sie schnell und kompetent bearbeiten. Neben Ismaningern begrüßen wir ebenfalls Mandantinnen und Mandanten aus Unterföhring, Garching, München, Erding oder Unterschleißheim in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Ismaning.